(Smartphone vorzugsweise in das Querformat drehen)
Obertorplatz 5, 78727 Oberndorf
Tel: 07423 50 831-0 | Fax: 07423 50 831-99 | kanzlei[at]notar-oswald.de
In einer Patientenverfügung - auch Patiententestament genannt - können Sie für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im Voraus festlegen ob Sie sich in bestimmten Situationen (z.B. starke Schädigung des Gehirns) einen Behandlungsabruch wünschen. Die Patientenverfügung ist eine Erklärung Ihres Willens und keine Bevollmächtigung, darin unterscheidet sie sich zur General- und Vorsorgevollmacht. Sie bringen darin Ihre Vorstellungen zum Ausdruck, unter welchen Umständen Sie "gehen" möchten.
Anzumerken ist, dass eine aktive Sterbehilfe in Deutschland nicht zulässig ist.